Musik & Ballettschule Wolfenbüttel

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reglement / AGB

(Vokal-, Instrumentalunterricht, Kurse, Ballett, Tanz)

  • § 1 Anmeldungen / Kündigungen
    Anmeldungen und Kündigungen haben grundsätzlich schriftlich oder digital/online zu erfolgen. Bei Anmeldung wird einmalig eine Anmeldegebühr von 45,- € pro Anmeldung/Person fällig, die mit dem ersten Unterrichtsbeitrag zusammen eingezogen wird.
  • § 2 Kündigungsfristen / Vertragslaufzeit
    Die Verträge für den Instrumental-, Vokal-, Ballett- und Tanzunterricht werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen und können mit einer Frist von einem Monat zu einem der geltenden Kündigungstermine (30.04., 31.08., 31.12. eines jeden Jahres) gekündigt werden. Besteht der Vertrag länger als 24 Monate geht er aufgrund gesetzlicher Vorgaben automatisch in einen monatlich kündbaren Vertrag über. 
  • § 3 Unterricht
    Der Unterricht findet gemäß der gewählten Unterrichtsform einmal pro Woche, bzw. 14-tägig in den Räumlichkeiten der Musik und Ballettschule Wolfenbüttel statt. Durch diesen Vertrag erhält der Teilnehmer einen Anspruch am Angebot der Musik & Ballettschule Wolfenbüttel gemäß der gewählten Vertragsform. Der Unterricht kann sowohl als Präsenz- wie auch als Onlineunterricht durchgeführt werden. Änderungen der Lehrkräfte, Räumlichkeiten, Lehrinhalte und Termine bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung. 
  • § 4 Musikschulgebühren
    Die Musikschulgebühren werden als Jahresgebühr berechnet. Die Jahresgebühr gewährt einen Anspruch auf mindestens 36 Jahreswochenstunden. Sie wird in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen entrichtet. Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung und ist jeweils am 1. bzw. 15. für den aktuellen Monat fällig. Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird eine Gebühr von 5 Euro fällig. Es gilt die aktuelle Preisliste auf www.musikundballett.de 
  • § 5 Ferien / Unterrichtsausfall
    Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Niedersachsen geltenden Ferienordnung. Durch Lehrerabwesenheit nicht erteilter Unterricht wird im Rahmen des Mindestanspruchs (36 Jahreswochenstunden) nachgeholt bzw. vergütet. Es werden 2 Nachholtermine vorgeschlagen, werden diese nicht wahrgenommen, entfällt der Anspruch auf Nachholunterricht. Unterrichtsausfall durch Schülerabwesenheit oder höhere Gewalt wird nicht erstattet oder nachgeholt.
  • § 6 Sonstiges
    Die Musik und Ballettschule Wolfenbüttel übernimmt außerhalb des Unterrichts keine Aufsichtspflicht für Ihre Kinder und haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände. Das Mitbringen von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

 

Stand Reglement / AGB: 01.12.2024

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Preisliste

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